Rotavirus-Schluckimpfung für Säuglinge
In Deutschland empfiehlt die Sächsische Impfkommission seit Januar 2008 die Rotavirus-Schluckimpfung. Auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen erkennen den hohen Nutzen der Rotavirus-Schluckimpfung und erstatten die Kosten vollständig oder zum Teil.
Fast jedes Kind infiziert sich mindestens einmal mit Rotaviren. Rotaviren sind weltweit die häufigste Ursache von akutem Brechdurchfall bei Säuglingen und Kleinkindern. Weltweit treten jährlich mehr als 138 Millionen Erkrankungsfälle bei Kindern unter fünf Jahren auf. Davon erkranken zwei Millionen Kleinkinder so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Und zwischen 400.000 und 600.000 Kinder sterben jährlich weltweit an den Folgen von Rotavirus-Brechdurchfällen.
Verschiedene Rotavirus-Typen zirkulieren räumlich und zeitlich. Eine einmal durchgemachte Rotavirus-Erkrankung schützt nicht vor einer erneuten Infektion mit z. B. einem anderen Rotavirus-Typ. Rotaviren sind hoch ansteckend und äußerst resistent gegenüber Seifen sowie Desinfektionsmitteln. Die Erreger werden vorwiegend über Schmierinfektion, beispielsweise über verschmutzte Hände oder Spielzeug übertragen. Deshalb ist die Ansteckungsgefahr in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Krabbelgruppen oder beim Babyschwimmen sehr hoch.
Der Schluckimpfstoff bietet bereits 14 Tage nach der ersten Dosis, die ab der vollendeten sechsten Lebenswoche verabreicht wird, einen hohen Impfschutz. Mit der Rotavirus-Schluckimpfung sind Säuglinge und Kleinkinder bis ins vierte Lebensjahr gut geschützt – also genau in dem Zeitraum, in dem das Erkrankungsrisiko am größten ist.
Weitere Informationen zur Rotavirus-Erkrankung und der vorbeugenden Rotavirus-Schluckimpfung unter: www.rotavirus-info.de.

