Organtransplantationen
Die Organtransplantation steht seit längerem im Mittelpunkt der öffentlichen und medizinischen Diskussionen. Sie weist nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein ethisches Problem auf, das vor allem an die Problematik der „Organverteilung“ bzw. – um den Fachbegriff zu benutzen – der „Organallokation“ beruht. Der Grund dafür, dass dieses immer mehr in den Blickpunkt gerät, ist die Tatsache, dass es einen strukturellen und immer stärker zunehmenden Mangel an zur Verfügung stehenden Organen gibt.
Wegen des verbreiteten Spektrums der Krankheiten, die zu einem Organversagen mit anschließender Notwendigkeit einer Transplantation führen, gibt es immer mehr Patienten, die auf ein Organ warten.
Dass die Transplantationsmedizin jährlich exzellente Fortschritte macht und dass ihre klinischen Ergebnisse kontinuierlich wachsen, ist nicht zu bestreiten. Wäre nicht die Problematik des Organmangels da, könnten heute fast alle chronisch Kranken, die an ein Organversagen leiden, gerettet werden. Bedauerlich ist, dass die Zahl der Organspender jährlich sinkt und die Liste der Patienten, die auf ein Organ warten, immer länger wird. Viele von ihnen sterben noch, bevor sie ein Spenderorgan erhalten können.
Die Wartezeiten betragen 1-2 Jahre für ein Herz, 3-5 Jahre für eine Niere, 2-4 Jahre für eine Lunge, 3-4 Jahre für Herz-Lunge. Es ist aus dieser kurzen Aufzählung leicht zu erkennen, dass für viele von diesen Patienten, die dringend ein Organ benötigen, die Zeit, um lebend ein geeignetes Spenderorgan zu erhalten, nicht mehr reicht.
Viele fragen sich, warum diese Problematik entsteht. Die Ursachen dürften darin liegen, dass für eine solche Entscheidung mehrere schwierige Kriterien geklärt werden müssen.
Zunächst spielt die mangelnde Information jedes Bürgers eine wichtige Rolle. Entscheidend ist, dass die einzelne Person auch darüber fachlich informiert werden will, und sich nicht nur für laienhafte Aufklärungen, die in der Bevölkerung kursieren, empfangsbereit erklärt. Bedauerlicherweise steht die Moral unserer Gesellschaft noch nicht auf dieser Ebene. Aus welchem Grund sollte sich ein junger gesunder Mensch mit der Frage der Transplantation und Organspende beschäftigen? Sollte er es trotzdem tun, kommt ein nächstes Problem zustande, und zwar die Entscheidung.
Die meisten von uns verdrängen und wehren eine Beschäftigung mit dem eigenen Tod ab. Man will ganz einfach eine entsprechende Entscheidung vermeiden! Interessanterweise stellt man fest, dass die Menschen erst dann bereit sind, sich mit dieser Problematik zu beschäftigen, wenn sie selber von einer schweren unheilbaren Krankheit betroffen sind. Somit sind über 75% der Patienten, die auf ein Organ warten, und die vor ihrer Erkrankung eine Organspende abgelehnt hatten, bereit, ein Organ zu spenden. Die anderen 25% haben sich schon vor ihrer Erkrankung zu einer Organspende bereiterklärt oder sich mit dieser Problematik nicht beschäftigt. Die letzte, und somit auch die größte Problematik, stellt das Fehlen einer Dokumentation der eigenen Entscheidung. Sollte der Bürger für oder gegen eine Organspende entscheiden, müsste dieses dokumentiert werden. Eine solche Lösung stellt aber die staatliche Verordnung von oben dar. Man kann aber in einem freien, demokratischen Rechtsstaat die Bürger nicht zu einer Erklärungspflicht zwingen. Am 1. Dezember 1997 ist das neue Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Dieses entspricht der erweiterten Zustimmungslösung, laut welcher jeder Bürger sich noch während seiner Lebzeit für oder gegen eine Organentnahme schriftlich äußern kann, aber nicht muss. Sollte der Spender während seiner Lebzeit nicht schriftlich widersprochen haben, dürfen sich die Angehörigen des potentiellen Spenders, bei welchem der Hirntod festgestellt wurde, für oder gegen eine Organentnahme entscheiden.
Somit ergibt sich, dass die ideale Lösung für das Problem des Organmangels eine moralische Verpflichtung jeder einzelnen Person bleibt.
Das neue Transplantationsgesetz schreibt allen 1400 Kliniken mit Intensivstationen eine Meldepflicht für Hirntode vor.
Definition: Was ist eine Transplantation?
Laut Pschyrembel (klinisches Wörterbuch) „ist die Transplantation die Übertragung von Zellen, Geweben oder Organen auf ein anderes Individuum, oder an eine andere Stelle des selben Individuums“.
Je nach der Herkunft des Transplantats (des übertragenen Organs, Zelle oder Gewebe) unterscheiden sich mehrere Transplantationsarten:
- Autogene (autologe) Transplantation:
Man spricht von einer autogenen Transplantation, wenn der Empfänger und Spender die selbe Person darstellen, z.B. die Übertragung von Haut von der Innenseite des Oberschenkels auf den Unterschenkel beim selben Patienten, der z.B. starke Verbrennungen erlitten hat. - Syngene (isogene, isologe) Transplantation:
Wenn der Spender und der Empfänger genetisch identische Individuen sind, z.B. zweieiige Zwillinge. - Allogene (homogene, homologe) Transplantation:
In diesem Fall stellen der Spender und der Empfänger genetisch verschiedene Individuen dar, die aber der selben Spezies (der selben Gattung) angehören. Zu diesen Transplantationen gehören die Organtransplantationen von Mensch zu Mensch wie z.B. Nieren-, Herz- oder Lungentransplantationen. - Xenogene (heterogene, heterologe) Transplantationen:
Bei dieser Art von Transplantationen gehören der Spender und der Empfänger verschiedenen Spezies (verschiedener Gattung) an, wie z.B. Mensch und Tier. Zu solchen Transplantationen gehören das operative Einsetzen von Schweineklappen in das menschliche Herz. - Alloplastische Transplantationen:
Unter dieser Art von Transplantationen versteht man die Implantation (das Einsetzen) von Fremdmaterial in den menschlichen Körper. Hierzu gehören z.B. die Implantationen von Bypässen aus Kunststoff oder das Einsetzen von Metallklappen ins Herz.
Transplantations-Immunologie
Besonderes Interesse stellen allogene Transplantationen dar. Wie auch oben erwähnt, handelt es sich bei diesen Transplantationen um genetisch verschiedene Individuen, die aber der selben Spezies angehören. Ganz einfach gesagt geht es um Organtransplantationen von Mensch zu Mensch.
Bei dieser Art von Transplantationen besteht immer eine Gewebeunverträglichkeit (sog. Histoinkompatibilität). Folglich wird das transplantierte Organ vom Empfängerorganismus nicht erkannt und abgestoßen. Die Gewebeverträglichkeit wird von Antigenen bestimmt.
Was sind Antigene?
Antigene sind Substanzen, die sich an der Oberfläche der Zellen befinden und von anderen Organismen (Lebewesen) als fremd erkannt werden. Als Folge dieser Erkennung werden verschiedene Antwortreaktionen (Immunantwort) ausgelöst, die zu einer Abstoßungsreaktion der fremden Zelle führen. Verständlicherweise werden fremde Organe, die über eigene, für den Empfängerorganismus unbekannte Antigene verfügen, erkannt und abgestoßen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass einige von diesen an der Zelloberfläche befindlichen Antigenen mit denen, die sich an der Zelloberfläche des Empfängerorganismus befinden, übereinstimmen. Je mehr Antigene übereinstimmen, desto größer ist die Empfangsbereitschaft für das fremde Organ, und desto besser wird die Prognose für den transplantierten Menschen.
Vor der Transplantation ist also die Gewebeverträglichkeit (Histokompatibilität) zwischen dem Empfängerorganismus und dem zu transplantierenden Organ abzuklären. Dieser Vorgang wird HLA-Typisierung genannt.
Eine vollständige Gewebeverträglichkeit gibt es nur bei eineiigen Zwillingen. Sonst besteht auch bei weitgehender Übereinstimmung eine Abstoßungstendenz, die nach der Transplantation medikamentös bzw. durch Einnahme von Medikamenten unterdrückt werden muss. Diese Medikamente, welche die Immunität (Abwehrmechanismus) des Körpers unterdrücken, werden Immunsuppressiva genannt.
Bei jedem Patienten, der zu einer Organtransplantation vorgesehen wird, werden die Daten der HLA-Typisierung und Blutgruppe der Eurotransplant in Leyden (Holland) gemeldet.
Eurotransplant registriert zentral Patienten, die ein neues Organ benötigen, und erhält Meldungen über die Organspenden.
Vorgehen bei Organspenden
Das gespendete bzw. das transplantierte Organ kann von einem lebenden (Lebendspende) oder hirntoten Menschen (Leichenspende) stammen.
Die Lebendspende
Nur ein kleiner Teil aller transplantierten Organe stammt von Lebendspendern (meist Eltern, Geschwister, Ehepartner).
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschränkung von Organspenden Lebender nur für Verwandte, Ehepartner und besonders nahestehenden Menschen erlaubt. Dadurch will der Gesetzgeber „jeder Form des Organhandels“ vorbeugen.
Lebendspenden sind zum Beispiel Transplantationen von Nieren von Mensch zu Mensch. Die Entnahme einer Niere kann bei einem Menschen mit normaler Nierenfunktion bedenkenlos vorgenommen werden, da der Spender mit einer Niere weiterhin gut leben kann. Zu dieser Kategorie gehört auch die Übertragung von Knochenmarkzellen von einem Lebendspender an einen Kranken (z.B. bei Leukämie).
In der letzten Zeit machte die Transplantation von Leberteilen von einem gesunden Menschen zu einem Kranken besondere Fortschritte.
Die Vorteile einer Lebendspende sind die besseren Langzeitergebnisse und die höhere Erfolgsrate wegen der größeren Gewebeverträglichkeit.
Voraussetzung für eine Lebendspende
Die Spende darf nur mit der Einwilligung beider Parteien (Spender und Empfänger) ohne irgendwelche finanzielle Zuwendung für den Spender vorgenommen werden. Außerdem muss der Spender volljährig sowie körperlich und geistig völlig gesund sein. Sollte eine Spende unter Minderjährigen erfolgen, wie z.B. Geschwister, ist die Einwilligung beider Eltern notwendig. Bei weiblichem Spender soll kein Kinderwunsch mehr vorliegen.
Der Spender muss darüber aufgeklärt werden, dass auf Grund des Organverlustes im Alter eine zunehmende Einschränkung und schlechtere Kompensation der betreffenden Körperfunktion auftreten können. Der Spender muss im klaren darüber sein, dass die Organentnahme durch einen operativen Eingriff erfolgt, die ebenfalls mit intra- und postoperativen Komplikationsrisiken verbunden ist.
Die Leichenspende
Die Entnahme von Einzelorganen wie Herz oder Lunge zum Zweck der Transplantation ist nur von einem Mensch, bei welchem sich der Hirntod eingestellt hat, möglich.
Von den hirntoten Spendern sind etwa 80% Unfallopfer mit Schädel-Hirn-Verletzungen. Die restlichen 20% wird von Patienten, die infolge von Herz-Hirngefäß-Erkrankungen sterben, dargestellt.
Medizinische Voraussetzungen zur Organentnahme
Die Organentnahme darf nur beim Vorliegen einer zur Lebzeit abgeschlossenen schriftlichen Einwilligung des Verstorbenen (in Form eines Organspenderausweises) vorgenommen werden. Sollte dieses nicht vorliegen, ist die Einwilligung der Angehörigen zu berücksichtigen.
Wenn die Spende von einem hirntoten Patienten vorgenommen wird, sind folgende Voraussetzungen optimal:
- das Alter (dieses bezieht sich auch auf Lebendspender) sollte unter 60 Jahre sein.
- der Spender sollte ausschließlich an einer Schädel-Hirn-Verletzung leiden
- der Blutkreislauf sollte stabil sein
- der Spender darf keine lange Intensivtherapie hinter sich haben
- es sollten keine Anzeichen für einen Kreislaufschock vorliegen
- der Spender muss frei von Infektionskrankheiten sein (z.B. bakterieller Infekt, Hepatitis, AIDS)
Auf Grund des Spendermangels greift man sowohl auf Spender, die älter als 60 Jahre sind, sowie auf Spender nach erfolgter Reanimation zurück.
Kontraindikationen für eine Organspende: Wer darf kein Organ spenden?
Menschen, die über eine bekannte Schädigung des zur Transplantation vorgesehenen Organs wie Verletzungen, chronische Krankheiten oder Missbildungen verfügen, oder diejenigen, die an einem akuten oder chronischen Infekt (z.B. HIV, Hepatitis-B, Zytomegalie) leiden, kommen als Spender nicht in Frage.
Zu dieser Gruppe gehören auch Patienten, die an Stoffwechselerkrankungen oder maligne Krankheiten erkrankt sind. Eine Ausnahme stellen Patienten mit primären Gehirntumoren (vom Gehirn ausgehende Geschwülste) dar.
Wie geht man bei einer Organentnahme vor?
Eine Organentnahme kann nur nach dem Eintreten des Hirntodes vorgenommen werden.
Das heißt, dass der Mensch unter Organtod des Gehirns leidet: Die Hirnfunktionen sind irreversibel (nicht umkehrbar, nicht rückgängig) bei noch evtl. von Maschinen aufrechterhaltenen Kreislauffunktionen. Der Mensch ist wie entköpft!
Heute ist es möglich, wichtige Lebensfunktionen wie Atmung und Kreislauf auch bei fehlender Hirnfunktion künstlich durch Maschinen aufrechtzuerhalten.
Wenn die Herz-Lungenmaschine, die noch die Kreislauffunktion und Beatmung des Hirntoten aufrecht erhält, von den Arzten abgestellt wird, tritt unmittelbar der Herzstillstand, also der Tod ein.
Da aber die Hirnfunktionen zum menschlichen Leben unabdingbar gehören, wird heute der Hirntod mit dem Tod des Menschen gleichgesetzt.
Nach dem Eintreten des Hirntodes (bis zu etwa 24 Stunden) findet trotz weiterer Beatmung des hirntoten Patienten der Kreislaufstillstand spontan statt.
Was passiert im Schädel nach dem Ausfall der Hirnfunktionen bis zum Eintreten des Herzstillstandes?
Im Gehirn werden immer weniger Stellen durchblutet, wie z.B Sehnerv, Hypophyse (an der Schädelbasis liegendes endokrines Organ) oder Halsrückenmark. Die Gehirnstellen, die nicht durchblutet bleiben, werden von diesen abgegrenzt und der Binnendruck (der Druck innerhalb des Schädels) wächst. Wenn der Binnendruck eine maximale Grenze erreicht hat, werden Teile des Kleinhirns in den Rückenmarkkanal hineingepresst.
Eine Fortsetzung des Rückenmarkes (das sich im Rückenmarkkanal befindet) ist das Stammhirn. Dieses verbindet das Rückenmark mit dem Gehirn und hier befinden sich die Zentren der wichtigsten Organfunktionen wie Atmung und Kreislauf.
Das Stammhirn befindet sich unterhalb des Kleinhirns. Durch das Hineinpressen des Kleinhirns in den Rückenmarkkanal wird das unter dem Kleinhirn befindliche Stammhirn abgeschnürt. Folglich stirbt durch die mangelnde Durchblutung auch das Stammhirn ab. Die wichtigsten Zentren der Lebensfunktionen fallen aus, die Atmung und Kreislauf hören auf. Der endgültige Tod hat sich eingestellt.
Schematische Darstellung des Hirntodes

Das juristische Vorgehen bei einer Organentnahme
Im Falle einer Leichenspende ist vor der Organentnahme der klinische Tod festzustellen.
Die Feststellung des Hirntodes wird von zwei unabhängigen Fachärzten (z.B. Neurologe, Neurochirurg, behandelnder Arzt des Patienten), die nicht dem Transplantationsteam angehören, durchgeführt. Die klinischen Zeichen des Hirntodes sind: fehlende Hirnreflexe, Apnoe (Atemstillstand)-Test. Ein EEG (Elektro-Enzephalography=eine Methode zur Registrierung der Gehirnströme) kann aus juristischen Gründen, muss aber nicht durchgeführt werden.
In seltenen Fällen, wenn der klinische Befund nicht eindeutig ist, wird eine Angiographie zur Darstellung allen 4 Hirnarterien angefertigt.
Die Einführung eines jeglichen neurophysiologischen und nuklearmedizinischen Verfahrens sowie die Durchführung einer transkraniellen Dopplersonographie zur Feststellung des Hirntodes erübrigen sich. Laut dem Präsidenten der BAK und des Deutschen Arztetages und dem Vorsitzenden des wissenschaftlichen Beirates der BAK sind “alleine die klinische Zeichen des Hirntodes seit drei Jahrzehnten uneingeschränkt gültig und der Nachweis des Hirntodes weltweit als sicheres Todeszeichen anerkannt“.
Sollte kein eindeutiger schriftlicher Nachweis über den Willen des Spenders zu Lebzeiten in Form von einem Spenderausweis vorliegen, ist vor der Organentnahme beim natürlichen Tod und auch beim unnatürlichem Tod die Einwilligung der Angehörigen erforderlich. Diese Einwilligung wird von einem zu diesen Zwecken ausgebildeten Ärzteteam eingeholt. Das Gespräch findet in großer Pietät statt und darf nicht als Überredung, sondern eher als Überzeugung der Angehörigen wirken.
Die Mehrzahl aller Organspender sind Opfer eines unnatürlichen Todes (z.B. Unfälle). In diesen Fällen muss zur Wahrung der Interessen der Staatsanwaltschaft ein Gerichtmediziner eingeschaltet werden.
Nach der Einwilligung der Angehörigen werden die HLA-Typisierung, die Blutgruppe des Spenders bestimmt. Die in dieser Weise gewonnenen Daten werden an Eurotransplant in Leyden (Holland) gemeldet. Ein Computer prüft die gemeldeten Spenderdaten mit den auf der Eurotransplant-Liste befindlichen Empfängerdaten, gleicht Blut- und Gewebetypen ab. Der Empfänger, dessen Daten (HLA-Typisierung, Blutgruppe) mit den Spenderdaten am meisten übereinstimmen, wird ausgesucht. Sollten die Daten mehrerer Empfänger mit den Daten des Spenders übereinstimmen, wird der Empfänger ausgesucht, der sich am längsten auf der Warteliste befindet. Auf der Warteliste haben Patienten mit akuter oder absehbarer Lebensgefahr Priorität.
Die Explantation (die operative Organentnahme)
Die Organentnahme wird beim noch beatmeten Patienten, bei dem der Hirntod festgestellt wurde, in Vollnarkose durchgeführt. Die Beatmung des Patienten und die Aufrechterhaltung seiner Kreislauffunktion ist die Voraussetzung, um ein gut durchblutetes Organ zu gewinnen. Nur ein noch lebendes Organ, das gut durchblutet ist, wird in einem fremden Körper fähig sein weiter zu funktionieren.
Die operative Organentfernung erfolgt unter strengem keimfreien Zustand und durch gewebeschonende operative Manöver.
Nach dem Eröffnen der Bauchhöhle oder des Brustkorbes werden dem Patienten
20.000 iE Heparin zur Gerinnungshemmung injiziert. Diese Maßnahme ist erforderlich, um eine Blutgerinnung in den Gefäßen des entnommenen Organs zu vermeiden. Somit können diese nach der Organentnahme mit Kochsalz und Heparin durchspült werden.
Die Konservierung und der Organtransport erfolgen mit dem Ziel einer lang anhaltenden Organdurchblutung. Zu diesem Zweck werden durch die Durchspülung der Gefäße mit Kochsalz und Heparin möglichst alle Blutbestandteile entfernt. Um die Überlebungszeit der Zellen zu verlängern, ist die Reduktion des Energiebedarfes erforderlich. Dieses wird durch die Unterkühlung des Organs bis auf 4-8&Mac251;C erreicht.
Das in dieser Weise präparierte Spenderorgan wird von einem Arzt, der dem Transplantationsteam angehört, auf die Transplantationsfähigkeit hin untersucht, in eine Kühlbox gelegt und zum Ort der Transplantation geführt.
Die Fahrt zum Transplantationsort (die Klinik, wo das Organ eingesetzt wird) muss in der kürzesten Zeit stattfinden. Während dieser Zeit wird der geeignete Empfänger in die Klinik transportiert und für die Transplantation vorbereitet. Erst nach dem Eintreffen des Organs im Operationssaal und dessen Untersuchung von dem Transplanteur wird das für die Transplantation vorgesehene Organ aus dem Empfängerkörper entfernt. Leider gibt es Fälle, in denen sich nach der Untersuchung des Spenderorgans und erst nach dem Eintreffen des Empfängerpatienten in der Klinik herausstellt, dass auf Grund einer krankhaften Veränderung oder Beschädigung des Spenderorgans die Transplantation nicht durchgeführt werden kann. Diese sogenannten „Falschalarme“ sind mit einer großen körperlichen Anstrengung und seelischer Belastung des Empfängerpatienten verbunden.
Statistische Daten
1998 stieg die Zahl der Transplantationen nur um 2,1%. Die Zahl der Lungentransplantationen stieg um 11% auf 131. Bei der Übertragung der Bauchspeicheldrüsen gab es einen deutlichen Anstieg um 25% auf 183. Die Herztransplantationen gingen hingegen auf 542, etwa 20% zurück, die von Lebertransplantationen um 40% auf 722.
Zur Zeit warten alleine in Deutschland 13 000 Patienten auf ein neues Organ und die Spendebereitschaft ist deutlich zurückgefallen.
Zusammenfassung
Die Transplantationsmedizin freut sich jährlich über immer neuere Fortschritte und die Erfolge sind eindeutig. Die am längsten funktionierende transplantierte Niere erreichte das Alter von 28 Jahren. Mit einem transplantierten Herz kann man noch 20 Jahre überleben. Es werden Menschenleben um Jahrzehnte verlängert und vor allem die Lebensqualität todkranker Patienten deutlich gebessert.
Fast täglich wird den Angehörigen eines hirntoten Menschen in einer deutschen Klinik die folgende Frage gestellt: „Stimmen sie einer Organspende zu?“.
Mediziner wissen, wenn alle Hirnreflexe und das Atemzentrum unwiederbringlich ausgefallen sind, ist das Leben erloschen. Für die meisten Angehörigen ist bei dem Anblick des betroffenen Patienten der Tod nicht nachvollziehbar. Die Tatsache aber, dass eine Maschine die Lunge beatmet, und der zugeführte Sauerstoff das Herz schlagen lässt, ist nicht zu bestreiten. Ein lebloser Körper liegt im Bett, seine Körpertemperatur wird von der Luftmatratze auf 37&Mac251; erwärmt. Der Hirntod hat sich eingestellt und das Eintreten des Herzstillstandes und somit des endgültigen Todes ist nur eine Frage der Zeit. Wenn das Herz kein Blut mehr pumpt, werden die Organe, die Leben retten können, unbrauchbar.
Sicherlich ist die Zustimmung der Angehörigen zu einer Organentnahme eine sehr große seelische Belastung, um aber weitere Leben retten zu können, ist sie leider noch erforderlich.
Erst wenn die Information der Bevölkerung ausreichend ist und die Bedeutung des Hirntodes begriffen wird, werden immer mehr Menschen einer Organentnahme zustimmen. Die Befürchtung von Organhandel und die Unterlassung jeglicher ärztlichen Hilfe zwecks Organentnahme widerspricht der ärztlichen Ethik und wird in Deutschland mit 100 prozentiger Sicherheit nicht durchgeführt. Außerdem verspricht die Bundesärztekammer, dass Organe nur aus Ländern kommen, in denen der Hirntod nach deutschen Richtlinien festgestellt wurde.
Wie schon oben erwähnt, warten in Deutschland über 13 000 Patienten auf ein neues Organ. Im Durchschnitt sterben 900 000 Leute in unserem Land. Von den 5 000 registrierten Hirntoten wäre fast jeder zweite als Spender geeignet, und dennoch stirbt jeder vierte Patient, der auf ein Herz wartet, noch während der Wartezeit. Eine qualvolle Wartezeit, die in manchen Fällen aus mehreren Jahren besteht, die die Lebensqualität stark einschränkt, und in der die psychische Belastung unerträglich ist.
Man stellt sich nun die Frage: „Ist das wirklich notwendig?“
Informationen über Organtransplantationen erhalten sie kostenlos bei der „Deutschen Stiftung für Organtransplantationen“ unter der Telefonnummer 0251/48149, Fax 0251/88565 in Münster, oder bei dem „Bundesverband für Organtransplantierte“, Geschäftsstelle in der Paul-Rücker-Str. 20, 47059 Duisburg.
Spenderausweise können sie ebenso von den oben genannten Stellen anfordern, bei der Deutschen Lebenswacht e. V. oder Sie erhalten sie bei ihrem Hausarzt oder Apotheker. Um einen Spenderausweis auszustellen, ist keine vorherige medizinische Untersuchung nötig.
Spendenkontonummer des Bundesverbandes für Organtransplantierte:
Bank für Sozialwirtschaft Köln, Filiale Essen, Konto 72 110 01; BLZ 370 205 00
Deutsche Lebenswacht e. V., 60076 Frankfurt am Main: Auf den Webseiten findet man ein Antragsformular für einen Organspenderausweis. Der Ausweis wird von dem Verein kostenlos ausgestellt. Hier können auch kleine Boxen mit ca. 60 Prospekten zum Aufstellen in Arztpraxen, Apotheken, Verkaufsräumen etc. zur kostenlosen Zusendung bestellt werden (E-Mail: info@deutsche-lebenswacht.de)
Literatur:
- „Klinik Leitfaden Chirurgie“ (F.M. Hasse, P. Müller-Lange, Gustav Fischer Verlag, Ulm, Stuttgart, Jena, Lübeck 1997)
- „Zur Gerechtigkeit der Organverteilung“ (N. Meuter, R. Lachmann, Gustav Fischer Verlag, Ulm, Stuttgart, Jena, Lübeck 1997)
- „Deutsches Arzteblatt“ Ausgabe C Nr. 31/32 von 1999. Herausgeber Deutscher Arzteverlag Köln
Dr. med. Monika Szombath
Lesen Sie auch den Artikel zur Knochenmarkspende!


Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte um Mitteilung, welche Voraussetzungen ein Ausländer eines nicht EU- Staates erfüllen müsste um in der Liste aufgenommen zu werden. Die medizinische Voraussetzungen für die Aufnahme sind uns bereits bekannt!
Um eine baldige Antwort Ihrerseits würden wir uns sehr freuen!
Mit freundlichen Grüssen
Anna Mikaelian