Der tauchsportärztliche Gesundheitscheck
Tauchen – ein Trendsport
Der Tauchsport boomt international. Für die Bundesrepublik Deutschland wird nach Schätzungen aus Fachkreisen mittlerweile von ca. 1.000.000 Sporttauchern ausgegangen. Die inländischen Gewässer bieten dabei im Vergleich zum Indischen Ozean, Roten Meer oder der Karibik nur eingeschränkte Tauchmöglichkeiten, so dass heutzutage die überwiegende Anzahl der Sporttaucher bevorzugt im Urlaub taucht.
Wie sicher ist der Tauchsport?
Unfälle im Tauchsport kommen seltener vor als in anderen Sportarten. Das Tauchen gilt daher als sichere Sportart. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass Tauchunfälle oft schwerwiegende Folgen haben können. Schwere Folgeschäden, wie zum Beispiel bleibende Querschnittslähmungen, oder gar Todesfälle kommen vor. Wesentliche Voraussetzungen für die Sicherheit im Tauchsport bilden deshalb zum einen eine gute Tauchausbildung sowie zum anderen die gesundheitliche Eignung.
Wann sollte der tauchsportärztliche Gesundheitscheck erfolgen?
Sollten gesundheitliche Gründe ein sicheres Tauchen gefährden, kann ein Unfall im schlimmsten Fall bereits beim ersten Tauchgang mit einem Atemgerät eintreten. Dies gilt im Übrigen selbst für Übungen im Hallenbad mit einer geringen Wassertiefe! Hat man sich zu einer Ausbildung zum Gerätetaucher entschieden, sollte die taucherärztliche Untersuchung vor dem ersten Tauchgang mit einem Presslufttauchgerät erfolgen. Die Untersuchung wird bei unter 40jährigen alle drei Jahre und danach jährlich wiederholt.
Welcher Arzt führt die Untersuchung durch?
Grundsätzlich darf jeder Arzt ein Attest für den Tauchsport ausstellen. Die „Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) e.V.“ hat Untersuchungsformulare konzipiert, die eine Richtlinie für den Gesundheitscheck bilden.
Welche Untersuchungen sind notwendig?
Im Gegensatz zum Berufstauchen oder militärischen Tauchen gibt es für die Vorsorgeuntersuchung im Sporttauchbereich keine verbindlichen Regelungen. Es existiert hier auch kein eigentlicher Zwang zu ärztlicher Konsultation. Allein aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen ist es jedoch ratsam, nicht ohne ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung tauchen zu gehen. Verantwortungsvoll arbeitende Tauchschulen und -basen im In- und Ausland verleihen ohne die Vorlage eines ärztliches Attestes über die Tauchtauglichkeit keine Ausrüstungen. Der tauchsportärztlichen Untersuchung kommt darüber hinaus auch eine Beratungsfunktion zu. Wichtige Fragen oder Probleme können in diesem Zusammenhang angesprochen werden. Die von Fachleuten konzipierten Empfehlungen der GTÜM für die Untersuchung von Sporttauchern bilden derzeit die verlässlichste Grundlage für den tauchsportärztlichen Gesundheitscheck. Die Untersuchung schließt dabei folgende Maßnahmen ein:
- Erhebung der kompletten Krankheitsvorgeschichte
- komplette körperliche Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung des Hals-, Nasen-, Ohrenbereiches, der Brustorgane (Herz, Lunge, große Gefäße), des Nervensystems und des Sehvermögens
- Ruhe-EKG
- Belastungs-EKG
- Messung der Lungenfunktion mit Aufzeichnung des mobilisierbaren Lungenvolumens (Vitalkapazität), der Atemstoßstärke (Einsekundenkapazität) und dem Quotienten aus beiden Werten
- Auswertung von Röntgenbildern der Brustorgane aus den zurückliegenden zwei Jahren bzw. Anfertigung neuer Aufnahmen bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen (zwingend nur bei der Erstuntersuchung)
- orientierende Laboruntersuchungen (Urin, Blutzucker, Blutbild, Blutsenkung)
Sollten sich bei diesen Untersuchungen Verdachtsmomente auf bestimmte Erkrankungen ergeben, kann dieses Programm erweitert werden.
Wer sollte nicht tauchen?
Tauchen als Freizeitsport sollte Freude und positive Erlebnisse vermitteln. Unfälle, unter Umständen mit lebenslangen Folgeerscheinungen, können das Leben jedes Menschen einschneidend verändern. Aus diesem Grund sollte sich jeder, der aus gesundheitlichen Gründen nicht ausreichend fit für den Tauchsport ist, für eine andere Sportart entscheiden. Zu bedenken bleibt dabei, dass die Fitness zum Tauchen einen Unfall niemals völlig ausschließen kann und daher nicht als Freifahrtschein für unverantwortliches Tauchen zu verstehen ist.
Der Tauchsport befindet sich zur Zeit in einem starken Wandel und öffnet sich auch anderen als den traditionellen Zielgruppen. Auch für Menschen mit gesundheitlichen Problemen, die an den üblichen Tauchsportaktivitäten nicht teilnehmen können, gibt es heutzutage die Möglichkeit, zu tauchen. Hierzu bedarf es aber speziell ausgebildeter Betreuer (Kontaktadressen s.u.) sowie einer ausführlichen medizinischen Begutachtung durch einen erfahrenen Taucherarzt.
Personen, die unter den nachfolgend aufgelisteten Erkrankungen leiden, sollten nicht tauchen. Bitte beachten Sie, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und das Urteil des untersuchenden Arztes immer maßgebend ist!
Erkrankungen, die eine Teilnahme am Tauchsport ausschließen oder nur unter besonderen Bedingungen erlauben:
- Trommelfelldefekte
- chronische Mittelohrentzündung
- chronische Entzündungen der Ohrtrompete zwischen Nasen-/Rachenraum und Mittelohr
- Lungenerkrankungen mit Einschränkungen der Lungenfunktion bzw. im Röntgenbild erkennbaren Veränderungen im Lungengerüst
- Epilepsie
- bestimmte Herzrhythmusstörungen und Herzfehler
- nicht sicher druckstabile Herzschrittmacher
- allgemeine Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit
- ungenügende Schwimmfähigkeit durch Erkrankungen des Bewegungsapparates oder sonstige Behinderungen
Tauchen und Schwangerschaft
Das Tauchen während einer Schwangerschaft beinhaltet sowohl Risiken für die Mutter als auch für das sich entwickelnde Kind. Tauchunfälle der Mutter können im gleichen Maße das Kind im Mutterleib gefährden, wobei auch die Unfallbehandlung Risiken mit sich bringt. Es wurde zudem beobachtet, dass Mütter, die während der Schwangerschaft getaucht sind, öfter als erwartet Neugeborene mit Missbildungen oder mit einem zu geringen Geburtsgewicht zur Welt bringen, ohne dass ein Unfallereignis aufgetreten ist. Vom Tauchen sollte daher zu allen Zeitpunkten während der Schwangerschaft unbedingt Abstand genommen werden. Ein versehentliches Tauchen bei noch nicht festgestellter Frühschwangerschaft stellt demgegenüber jedoch keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar.
Wichtige Adressen und Telefonnummern
- Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.): Geschäftsstelle, Frau Dunja Hausmann, BG-Unfallklinik, Prof.-Küntscher-Str. 8, 82418 Murnau, Tel: 08841-48-2167, Web: www.gtuem.org
- Divers Alert Network (Taucherrettungsorganisation)
Hotline für Tauchunfälle in Deutschland: 0431-54090
Hotline für Tauchunfälle weltweit: +41-1-1414 - International Association for Handicapped Diving (IAHD) Deutschland
Schwalbenweg 10a
33129 Delbrück
Tel. 05250-930384
Fax 05250-930385
Dr. med. Christian Plafki


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