Gründe für eine Entfernung der Gebärmutter
Um eine Operation durchführen zu dürfen, bedarf es einer medizinischen Begründung, oder wie die Arzte es nennen: einer Indikation.
Man unterscheidet zwischen Indikationen, bei denen man die Gebärmutter wenn irgend möglich entfernen sollte (sogenannte „absolute“ Indikationen) und Indikationen, bei denen die Entfernung der Gebärmutter grundsätzlich gerechtfertigt oder angebracht ist, aber nicht zwingend erfolgen muss (sogenannte „relative“ Indikationen).
Zu den absoluten Indikationen gehören:
- Krebserkrankungen der Gebärmutter (soweit sie nicht durch eine Strahlentherapie gleichwertig behandelt werden können);
- Krebserkrankungen der Eierstöcke (außer in einem sehr frühen Stadium);
- auf anderem Wege nicht beherrschbare und dadurch bedrohliche Blutungen aus der Gebärmutter, insbesondere nach einer Geburt;
- schwergradige und durch organerhaltende Maßnahmen nicht mehr beherrschbare Entzündungen im Bereich der inneren Genitalorgane.
Zu den relativen Indikationen gehören:
- Blutungsstörungen der Gebärmutter (zu häufige und/oder zu starke Regelblutungen);
- sehr schmerzhafte Regelblutungen;
- Senkungszustände der Gebärmutter;
- gutartige Tumoren der Gebärmutter, also insbesondere ;
- eine deutliche Vergrößerung der Gebärmutter;
- eine Endometriose (Vorwachsen der Gebärmutterschleimhaut in die Gebärmutterwand, sogenannte Adenomyosis uteri interna);
- Verwachsungen im Unterbauchbereich (nach Entzündungen oder Operationen).
Fälle, in denen es keine Alternativen gibt
Die Entfernung der Gebärmutter sollte in allen Fällen erfolgen, die unter den absoluten Indikationen genannt wurden.
Zwingend erforderlich ist sie aber nur, wenn der Verzicht auf diese Operation kurzfristig zum Tod der betroffenen Patientin führen würde, und das ist heute quasi nur noch bei schweren Blutungen aus der Gebärmutter der Fall, die medikamentös nicht zu beherrschen sind.
Das ist insbesondere nach Geburten möglich, wenn sich die Gebärmutter nicht zusammenzieht (sogenannte „Atonie“) oder wenn es zu einem Riss der Gebärmutterwand gekommen ist (sogenannte „Uterusruptur“).
Bei Krebserkrankungen der Gebärmutter muss die Entscheidung immer ganz individuell getroffen werden. Bei Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses (Zervixkarzinom) sind Operation und Strahlentherapie prinzipiell gleichwertig, hier ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Interessen und der Meinung der Patientin erforderlich. Bei Krebserkrankungen der Gebärmutterschleimhaut (Endometriumkarzinom) dagegen sollte möglichst immer eine operative Therapie mit Entfernung der Gebärmutter (und der Eierstöcke) erfolgen.
Alternativen zur Operation bei Myomen der Gebärmutter
In vielen Fällen ist eine Behandlung von der Gebärmutter überhaupt nicht erforderlich. Sollten die Myome jedoch Beschwerden verursachen, relativ schnell wachsen oder aber zu einer sehr ausgeprägten Vergrößerung der Gebärmutter geführt haben, so können verschiedene Alternativen erwogen und mit der betroffenen Patientin besprochen werden:
- eine Behandlung der Beschwerden durch Hormonpräparate oder Medikamente, die die Gerinnbarkeit des Blutes aus der Gebärmutter fördern oder die Gebärmutter dazu bringen, sich fester zusammenzuziehen (bei starken Regelblutungen) bzw. durch Schmerzmittel (bei starken Regelschmerzen);
- ein Behandlungsversuch mit sogenannten GnRH-Agonisten mit dem Ziel, die Myomezu verkleinern (für die Dauer dieser Behandlung wird die Patientin medikamentös sozusagen in die Wechseljahre versetzt, allerdings nur vorübergehend, solange die Behandlung fortgesetzt wird);
- die Entfernung einzelner oder mehrere Myomknoten per Bauchspiegelung (Laparoskopie), Bauchschnitt (Laparotomie) oder Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie), was insbesondere bei jüngeren Frauen mit noch bestehendem Kinderwunsch eine echte Alternative ist.
- MRT-gesteuerter Fokussierter Ultraschall (MRgFUS):
Durch die gezielte Bündelung von Ultraschallwellen im Innern des Körpers kann das Myom punktgenau erhitzt werden. Dort wird eine lokale Temperatur von 60 bis 80 Grad Celsius erzeugt, wodurch das Myom eingeschmolzen und zerstört wird, während das umliegende Gewebe verschont und unverletzt bleibt. Das Myom schrumpft und bereitet keine Beschwerden mehr. Das abgestorbene Gewebe wird im Laufe der nächsten Wochen vom Immunsystem der Patientin selbständig abgebaut. Die Therapie wird ambulant durchgeführt und gewährleistet der Patientin eine schnelle Rückkehr zum normalen Tagesablauf. Die Gebärmutter und somit die Fruchtbarkeit der Frau bleibt vollständig erhalten. Das Verfahren wird nur an wenigen Standorten in Deutschland angeboten (www.uterusmyome.de).
Alternativen zur Operation bei Blutungsstörungen
Eine der nach wie vor häufigsten Indikationen zur Entfernung der Gebärmutter sind die anhaltenden (therapieresistenten) Blutungsstörungen, insbesondere die zu starke Regelblutung, die über den zu großen Blutverlust zu einer Blutarmut (Anämie) führen kann.
Heute gibt es jedoch sehr wirksame Alternativen zur Entfernung der Gebärmutter:
- medikamentöse Behandlung mit Hormonpräparaten;
- medikamentöse Behandlung mit Präparaten, die die Blutgerinnung in der Gebärmutter anregen oder die Gebärmutter dazu bringen, sich intensiver zusammenzuziehen (kontrahieren);
- die gezielte Entfernung der Gebärmutterschleimhaut unter Belassung der Gebärmutter selbst (Endometriumablation), dieser Eingriff wird in Narkose durchgeführt, dauert weniger als eine halbe Stunde, erfolgt im Rahmen einer Gebärmutterspiegelung (Hysteroskopie) und führt in über 90 Prozent der Fälle zu einer deutlichen Besserung der Beschwerden;
- die Zerstörung der Gebärmutterschleimhaut durch Erhitzung, ebenfalls in Narkose, hinsichtlich der Erfolgsraten allerdings noch nicht so eingehend untersucht wie die hysteroskopische Endometriumablation.
Muss eine vergrößerte Gebärmutter entfernt werden?
Eine vergrößerte Gebärmutter muss prinzipiell nur dann entfernt werden, wenn sie Beschwerden verursacht.
Das bedeutet, dass in vielen Fällen eine vergrößerte Gebärmutter einfach durch den Frauenarzt/die Frauenärztin beobachtet werden kann, ohne dass weitergehende Konsequenzen ergriffen werden müssen.
Die regelmäßige ärztliche Untersuchung ist allerdings erforderlich, um Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören besonders die Abflussbehinderungen der Niere, die durch den Druck der Gebärmutter oder von einzelnen (intraligamentär wachsenden) Myomen der Gebärmutter auf die Harnleiter entstehen. Dadurch kann es zu stauungsbedingten Nierenschäden und zu häufig wiederkehrenden Nierenbeckenentzündungen kommen; als Spätfolgen drohen Funktionseinschränkungen der Niere (Niereninsuffizienz) und ein erhöhter Blutdruck (arterielle Hypertonie).
Dr. med. A. Fechtig