Die Entfernung der Gebärmutter
Die Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie) ist ein operativer Eingriff, der von Frauenärzten/Frauenärztinnen durchgeführt wird.
Die Operation erfolgt in Vollnarkose und wird üblicherweise in einer Klinik durchgeführt.
Es gibt verschiedene Wege, die Gebärmutter zu entfernen:
1. Entfernung der Gebärmutter durch einen Bauchschnitt (abdominale Hysterektomie)
Dabei wird der Unterbauch durch einen Querschnitt oder – seltener – einen Längsschnitt eröffnet.
2. Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide (vaginale Hysterektomie)
Bei dieser Operationsmethode ist kein Bauchschnitt erforderlich, sondern es wird durch die Scheide operiert: Der Muttermund wird sozusagen aus der Scheide ausgeschnitten und durch den dabei entstehenden Zugang zur Bauchhöhle kann “von unten” das Gewebe präpariert und die Gebärmutter entfernt werden.
3. Entfernung der Gebärmutter durch eine Bauchspiegelung (laparoskopische Hysterektomie)
In diesem Falle erfolgt der Eingriff durch mehrere (im allgemeinen drei bis vier) jeweils zwischen einem und wenigen Zentimetern „kleinen“ Schnitten durch die Bauchdecke (sogenannte „Schlüsselloch-Chirurgie“). Diese Methode ist nicht unumstritten und sicherlich nicht in jedem Fall möglich.
4. Entfernung der Gebärmutter durch die Scheide unter Kontrolle des Operationsverlaufes durch eine Bauchspiegelung („laparoskopisch assistierte vaginale Hysterektomie“ LAVH)
Die Entfernung der Gebärmutter kann unterschiedlich radikal erfolgen: In den meisten Fällen wird die Gebärmutter so gewebeschonend und „sparsam“ wie möglich entfernt, bei Krebserkrankungen dagegen ist die Operation wesentlich ausgedehnter und umfasst die Binde- und Lymphgewebsbereiche, die die Gebärmutter umgeben, sowie den oberen Anteil der Scheide („erweiterte Hysterektomie“). Die ausgedehnteren Eingriffe erfolgen heute fast ausschließlich durch einen Bauchschnitt, meistens durch einen Unterbauch-Längsschnitt.
Ob die Eierstöcke mit entfernt werden, hängt von der zu behandelnden Erkrankung ab. Die Entfernung der Eierstöcke (Ovarektomie) sowie der Eileiter (dann: Adnektomie) ist nicht in jedem Falle nötig, aber auf jedem der oben beschriebenen Operationswege möglich.
Wann sollte die Gebärmutter entfernt werden?
Grundsätzlich gilt, dass keine Operation ohne ausreichende Begründung durchgeführt werden sollte. Das gilt im besonderem Maße für die Entfernung der Gebärmutter: Lange Zeit wurde Frauenärzten vorgeworfen, sie würden diese Operation viel zu häufig durchführen. Man hat allerdings den Eindruck, dass sich dieses Bild heute gewandelt hat: Die Möglichkeiten, organerhaltend zu behandeln, sind in den letzten Jahren weiterentwickelt worden, andererseits scheint sich aber auch die Einstellung der Frauenärzte selbst in Richtung der organerhaltenden Medizin zu bewegen, nicht zuletzt auch durch das in dieselbe Richtung gehende Interesse ihrer Patientinnen.
Um eine Operation durchführen zu dürfen, bedarf es einer medizinischen Begründung, oder wie die Arzte es nennen: einer Indikation.
Man unterscheidet zwischen Indikationen, bei denen man die Gebärmutter, wenn irgend möglich, entfernen sollte (sogenannte „absolute“ Indikationen) und Indikationen, bei denen die Entfernung der Gebärmutter grundsätzlich gerechtfertigt oder angebracht ist, aber nicht zwingend erfolgen muss (sogenannte „relative“ Indikationen).
Zu den absoluten Indikationen gehören:
- Krebserkrankungen der Gebärmutter (soweit sie nicht durch eine Strahlentherapie gleichwertig behandelt werden können);
- Krebserkrankungen der Eierstöcke (außer in einem sehr frühen Stadium);
- auf anderem Wege nicht beherrschbare und dadurch bedrohliche Blutungen aus der Gebärmutter, insbesondere nach einer Geburt;
- schwergradige und durch organerhaltendeMaßnahmen nicht mehr beherrschbare Entzündungen im Bereich der inneren Genitalorgane.
Zu den relativen Indikationen gehören:
- Blutungsstörungen der Gebärmutter (zu häufige und/oder zu starke Regelblutungen);
- sehr schmerzhafte Regelblutungen;
- Senkungszustände der Gebärmutter;
- gutartige Tumoren der Gebärmutter, also insbesondere Myomknoten;
- eine deutliche Vergrößerung der Gebärmutter;
- eine Endometriose (Vorwachsen der Gebärmutterschleimhaut in die Gebärmutterwand, sogenannte Adenomyosis uteri interna);
- Verwachsungen im Unterbauchbereich (nach Entzündungen oder Operationen).
Bei Vorliegen einer relativen Indikation sollte aber zunächst darüber nachgedacht werden, ob nicht auch andere Formen der Behandlung möglich sind. Die Frauenärzte sind heute dazu verpflichtet, ihren Patientinnen diese Alternativen sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile darzustellen, so dass die betroffene Frau in die Lage versetzt wird, selbst mitzuentscheiden.
Gibt es Situationen, in denen die Entfernung der Gebärmutter erfolgen MUSS?
Die Entfernung der Gebärmutter sollte in allen Fällen erfolgen, die unter den absoluten Indikationen genannt wurden.
Zwingend erforderlich ist sie aber nur, wenn der Verzicht auf diese Operation kurzfristig zum Tod der betroffenen Patientin führen würde, und das ist heute quasi nur noch bei schweren Blutungen aus der Gebärmutter der Fall, die medikamentös nicht zu beherrschen sind.
Das ist insbesondere nach Geburten möglich, wenn sich die Gebärmutter nicht zusammenzieht (sogenannte „Atonie“) oder wenn es zu einem Riss der Gebärmutterwand gekommen ist (sogenannte „Uterusruptur“).
Bei Krebserkrankungen der Gebärmutter muss die Entscheidung immer ganz individuell getroffen werden. Bei Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses (Zervixkarzinom) sind Operation und Strahlentherapie prinzipiell gleichwertig, hier ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Interessen und der Meinung der Patientin erforderlich. Bei Krebserkrankungen der Gebärmutterschleimhaut (Endometriumkarzinom) dagegen sollte möglichst immer eine operative Therapie mit Entfernung der Gebärmutter (und der Eierstöcke) erfolgen.
Was sich danach ändert…
Was sich nach der Hysterektomie alles ändert, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- wie wurde die Operation durchgeführt?
- warum wurde die Operation durchgeführt?
- war es eine Krebserkrankung?
- musste nach der Operation noch eine Strahlentherapie erfolgen?
- ist es während oder nach der Operation zu Komplikationen gekommen?
- wurden auch die Eierstöcke entfernt?
Schon aus dieser sicher noch nicht vollständigen Aufzählung geht hervor, dass nur in einem ganz individuellen Gespräch zwischen der Patientin und ihrem Arzt geklärt werden kann, was die Entfernung der Gebärmutter im Einzelfall bedeutet.
Änderungen treffen allerdings in jedem Falle zu bei:
Frauen, deren Gebärmutter vor den Wechseljahren entfernt wird,
- haben danach keine Regelblutung mehr,
- können danach nicht mehr schwanger werden,
- kommen im Durchschnitt 2 bis 3 Jahre früher in die Wechseljahre.
Wenn es sich nicht um eine ausgedehnte Krebsoperation, eventuell mit Verkürzung der Scheide und/oder Nachbestrahlung handelt, bleibt die sexuelle Erlebnisfähigkeit dagegen im allgemeinen unverändert. Sowohl das sexuelle Interesse und Verlangen als auch das Erleben des Orgasmus werden durch die Operation nicht merkbar verändert. Auch für den Partner bleibt die Patientin „dieselbe Frau“.
Sollten zusammen mit der Gebärmutter auch die Eierstöcke entfernt worden sein (sogenannte „Totaloperation“), dann treten schlagartig die Wechseljahre ein. In diesen Fällen sollte unbedingt die Möglichkeit einer Hormonersatzbehandlung mit Östrogenen besprochen werden, insbesondere wegen des sonst deutlich erhöhten Risikos, eine Osteoporose („Knochenschwund“) zu entwickeln.
Dr. med. A. Fechtig