Die Ultraschalldiagnostik
Die Ultraschalldiagnostik ist heute in der Medizin unentbehrlich geworden. Das betrifft in ganz besonderem Maße den Einsatz dieser Technologie in der Schwangerschaftsbetreuung.
Bei einer Ultraschalluntersuchung werden Schallwellen im nicht mehr oder kaum hörbaren Frequenzbereich durch einen Sender erzeugt und in den zu untersuchenden Körper gesandt, dort reflektiert und vom Ultraschallkopf wieder aufgefangen, um dann im Ultraschallgerät in ein Videobild umgewandelt und auf einem Monitor dargestellt zu werden.
Die Ultraschallwellen im diagnostischen Bereich sind harmlos und erzeugen im untersuchten Gewebe keine schädliche Wirkung, was durch intensive Untersuchungen festgestellt und durch langjährige Erfahrungen bestätigt worden ist.
Daher sind Ultraschalluntersuchungen gerade auch zur Untersuchung des Ungeborenen bedenkenlos einsetzbar, soweit nicht spezielle besonders energieintensive Verfahren in der Frühschwangerschaft eingesetzt werden.
Die Mutterschaftsrichtlinien schreiben in der Schwangerschaft drei routinemäßig durchzuführende Ultraschalluntersuchungen vor:
1. zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche
2. zwischen der 19. und der 22. Schwangerschaftswoche
3. zwischen der 29. und der 32. Schwangerschaftswoche
Bei jeder dieser Untersuchungen soll der Frauenarzt/die Frauenärztin besondere Fragen klären, die auch im Mutterpass festgehalten sind unddort dokumentiert werden sollen. Diese Fragen lassen sich unter folgenden Kerngedanken zusammenfassen:
1. Untersuchung: liegt eine intakte Ein- oder Mehrlingsschwangerschaft vor?
2. Untersuchung: gibt es Hinweise auf kindliche Fehlbildungen?
3. Untersuchung: zeigen sich Hinweise auf eine Mangelernährung oder Lageanomalie des Kindes?
Bei besonderen Problemen, Beschwerden oder Besonderheiten kann der betreuende Frauenarzt eine weiterführende Ultraschalluntersuchung durchführen oder veranlassen, um gezielt z. B. eine kindliche Missbildung auszuschließen oder die Funktionsfähigkeit des Mutterkuchens zu überprüfen.
Viele Frauenärzte führen bei jeder Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft eine Ultraschalluntersuchung durch. Wenn es dafür keine eindeutige medizinische Begründung gibt – und das ist eher selten der Fall -, erhält er für diese Leistung kein Honorar. Da eine Leistungserbringung ohne Honorar berufsrechtlich nicht unproblematisch ist, andererseits eine Honorierung seitens der Krankenkassen auch in Zukunft nicht erfolgen wird, wurde inzwischen vorgeschlagen, diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen als sogenannte IGEL-Leistungen (IGEL = individuelle Gesundheitsleistungen) von den Patientinnen privat bezahlen zu lassen.
Dr. med. A. Fechtig
Schick und schwanger, fit während und nach der Schwangerschaft mit: Workouts
für Sie und Ihr Baby.