Gesundheit ist bekanntlich das höchste Gut. Ihre große Bedeutung rückt aber meist erst ins Bewusstsein, wenn die individuelle Lebensqualität durch eine Erkrankung eingeschränkt wird. Eine private Krankenversicherung (PKV) schützt vor den finanziellen Risiken, die in einem solchen Krankheitsfall auftreten können. Sie übernimmt dabei die Kosten für die Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus sowie für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Auch Komfortleistungen für Zahnersatz, Brillen, Psychotherapie sowie alternative Heilmethoden können entsprechend abgesichert werden, genauso wie Routine- und Vorsorgeuntersuchungen.
Leistungsgerechte und lebenslange Leistungen in der PKV
Derzeit existieren etwa 45 private Gesellschaften, die eine umfassende Absicherung des Krankheitsrisikos über eine private Krankenversicherung im Angebot haben. Anders als in der gesetzlichen Vorsorge kann der Umfang der Leistungen in der PKV individuell auf die Lebenslage und Bedürfnisse abgestimmt werden und wird nicht durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Die einmal vertraglich festgelegten privaten Leistungen werden außerdem ein Leben lang garantiert und können folglich nicht gekürzt werden. Die monatlich zu entrichtende Prämie wird neben den gewählten Leistungen auch in Abhängigkeit von Alter und Gesundheitszustand des Versicherten kalkuliert.
Umgang mit Vorerkrankungen
Am umfangreichsten werden bei Vertragsbeginn stets Gesundheitsaspekte erfragt. So muss der Versicherungsnehmer mögliche Vorerkrankungen wie beispielsweise Neurodermitis oder Krebs stets angeben. Sie werden in der Regel mit Risikozuschlägen auf die Prämie behandelt. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung die Aufnahme sogar verwehren. Treten Krankheiten dagegen im Laufe der Versicherungszeit auf, ist mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Der Versicherer zahlt dann die im Zusammenhang mit der Erkrankung entstandenen Kosten.
Kostenerstattung im Krankheitsfall
Innerhalb der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Dabei zahlt der Versicherte die ambulanten und stationären Kosten sowie die Kosten für Zahnbehandlungen zunächst selbst. Nach dem Einreichen der Rechnungen werden die Gebühren schließlich vom jeweiligen Versicherer zurückerstattet. Erkrankt ein Privatversicherter beispielsweise an
Umfassende Gesundheitsversorgung für Privatversicherte
Anders als gesetzlich Versicherte haben Privatversicherte die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Leistungen können dabei sowohl durch niedergelassene Ärzte als auch durch Privatärzte erbracht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit stationäre Wahlleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung vertraglich abzusichern. Auch das Krankentagegeld als Ersatz des Verdienstausfalls bei langer Krankheit ist meist Teil des Gesamtvertrags. Ebenso garantieren die meisten PKV-Verträge einen weltweiten Krankenversicherungsschutz für ihre Versicherten. Die Beiträge werden einkommensunabhängig berechnet und zur Abfederung höherer Krankheitskosten im Alter werden entsprechende Altersrückstellungen gebildet. Auf diese Weise soll der demografischen Alterung und der damit verbundenen Effekte begegnet werden.
Bildquelle: flickr.com © Techniker Krankenkasse (CC BY-NC-ND 2.0)
3/4 length sleeve wedding dress
am 15. Dezember 2013
lifereaderpsychicsonline_psychic_readings..” lifereaderpsychicsonline_psychic_readings… 3/4 length sleeve wedding dress http://armorgames.com/user/kendobrain73